Waffenrecht

Ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


Aufgrund des doch sehr umfangreichen Themengebietes des Waffenrechts, werden wir euch in Zukunft in ein paar Blogbeiträgen darüber informieren, sowie über da eine oder andere Problem aufklären. Ihr seid gerne dazu aufgerufen, Fragen zu stellen, woraus wir dann einen Blogbeitrag gestalten können.

Es gibt natürlich Ausnahmen zur Strafbarkeit bei Unwissenheit, die aber im Bereich des Waffenrechts wohl kaum zur Anwendung kommen würden. Genau aus diesem Grunde sollte sich jeder Waffenbesitzer grundlegend mit dem Waffengesetz auseinandersetzen.

Messer